Allgemeine Geschäftsbedingungen
Michael Schaar, Supervision & Coaching
Erzgießereistraße 47
80335 München
Deutschland
+49 (0)151 51 555 101
Gegenstand der Dienstleistung
Gegenstand der Dienstleistung ist Beratung oder Supervision oder Coaching oder Moderation oder eine bei Vertragsabschluss näher beschriebene Form der Beratung oder des Trainings (im Folgenden zusammenfassend Beratung genannt).
Art und Weise der Beratung
Die Dienstleistung wird in einem vorab mündlich oder schriftlich geschlossenen Kontrakt mit dem Auftraggeber näher spezifiziert. Sie wird durch Michael Schaar persönlich erbracht, es sei denn im Kontrakt ist eine andere Regelung vereinbart. Detailinhalte der Beratung werden vor dem Hintergrund des vereinbarten Auftrags von den an den jeweiligen Beratungsterminen direkt teilnehmenden Personen bestimmt.
Wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, wird die Dienstleistung am Sitz des Auftraggebers erbracht.
Honorar und Aufwendungsersatz
Honorar und Aufwendungsersatz (Nebenkosten) sind im individuell erstellten Angebot oder Kontrakt beschrieben oder wurden einzeln vereinbart.
Abrechnung und Zahlung
Zahlungen werden nach erfolgter Durchführung der Beratung und nach Rechnungslegung fällig. Bei längerfristig angelegten Kontrakten erfolgt die Rechnungslegung in der Regel vierteljährlich.
Ausfallregelung
Werden Termine weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt vom Auftraggeber abgesagt, so ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig. Alternativ kann der Auftragnehmer einen Ausweichtermin vorschlagen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
Kontraktdauer und Kündigung
Die Laufzeit des Kontrakts ist auf die Durchführung der Dienstleistung begrenzt. Die schriftlich vereinbarte Anzahl von Terminen ist bindend. Darüberhinausgehend können zusätzliche Auswertungs- und Zwischenauswertungsgespräche vereinbart werden, die dann den Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Eine vorzeitige Kündigung eines Vertrags bedarf der Schriftform (E-Mail genügt). Zur Aufarbeitung und zum Abschluss des begonnenen Beratungsprozesses gilt eine der Kündigung folgende Sitzung als vereinbart.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wird die Dienstleistung nicht am Sitz des Auftragnehmers erbracht, stellt der Auftraggeber geeignete Räumlichkeiten und das notwendige Moderationsmaterial zur Verfügung.
Datenschutz, Ombudsstelle
Inhalte von Beratungsgesprächen sind vertraulich. Die Beteiligten beschließen jeweils gemeinsam, welche Informationen an wen weitergegeben werden.
Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet. Zum Zweck der Qualitätskontrolle kann er selbst Supervision in Anspruch nehmen und dabei Fragestellungen, die sich aus diesem Kontrakt ergeben, einbringen.
Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf die Ombudsstelle der DGSv hin, die bei Beschwerden gegen den Auftragnehmer eingeschaltet werden kann.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für die in § 38 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) Genannten (z.B. Kaufleute, juristische Personen; u.a.) der Wohn/Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Schlussbestimmungen
Die Vertragspartner sind und bleiben im Rahmen dieser Vertragsbeziehung unabhängige Unternehmen bzw. selbständig tätige Personen. Sie sind nicht berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten oder für die jeweils andere Vertragspartei Verpflichtungen einzugehen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Kontrakts ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
München, 04. August 2023
Michael Schaar, Supervision & Coaching, michaelschaar.com
Michael Schaar Supervision & Coaching 80335 München
Deutschland
Konzept und Umsetzung von Ganssimpel | Gänsehaut garantiert.
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